Am Frankfurter Flughafen, vor der Personenkontrolle, werden von den Fluggästen juristische Grundkenntnisse erwartet. Wer zu viele Flüssigkeiten oder unerlaubte Gegenstände bei sich trägt, darf diese in einer gelben Tonne entsorgen. Diese ist so beschriftet:
Eigentumsaufgabe nach § 959 BGB.
Wenn das als „Allgemeine Geschäftsbedingung“ gemeint ist, Glückwunsch an den Verfasser. Besser kann man wohl nicht an seiner Zielgruppe vorbeischreiben.