Ein Klick auf einen Link kann zur Hausdurchsuchung führen? Wer es nicht glaubt, wird durch diesen Satz aus einer Ermittlungsakte belehrt:
Herr S. steht im dringenden Tatverdacht, am 18.01.2006 auf die Datei 1116916/PTN.rar.html auf der Seite rapidshare.de zum Zwecke des Herunterladens zugegriffen zu haben. Im Original handelt es sich dabei um einen Film mit kinderpornografischem Inhalt, der jedoch zuvor vom LKA BW gegen Daten ohne Kinderpornografie ausgetauscht wurde.
Wir halten fest:
– Es handelt sich um eins der beliebtesten Downloadportale.
– Der Link hat einen nichtssagenden Namen.
– Der Inhalt der Datei ist manipuliert.
Über die Folgen von Hausdurchsuchungen für die private und berufliche Existenz habe ich schon häufiger berichtet. Der Beschuldigte kann sich wenig davon kaufen, wenn nach Monaten festgestellt wird, dass seine Datenträger sauber sind. Dann liegen die private und berufliche Existenz häufig schon in Scherben.
Die oben beschriebene Konstellation macht überdies deutlich, wie gering die Anforderungen an einen Tatverdacht mittlerweile sind. Übrigens ist es auf dieser Grundlage ein Kinderspiel, sich seine Beschuldigten beliebig selbst zu basteln.