Udo Vetter nähert sich mittlerweile wieder deutschen Grenzen, der Lawblog indes geht mit diesem Posting zur Abwechslung mal ins Ausland, und zwar nach Spanien. Vor einem Gericht in Sevilla wurde dort über einen Fall geurteilt, der sich oder so ähnlich sicher auch in Deutschland ereignen könnte:
Ein heute 23jähriger war von seiner Freundin verlassen worden – aus Rache stellte er Nacktfotos von ihr sowie Sexfilmchem mit ihr ins Internet. Dem neuen Freund seiner Ex schickte er noch per Mail die Links, damit er mal die „Wahrheit“ über seine Freundin erfahre.
Es nutzte nichts, dass der junge Mann eine Tarn-E-Mail-Adresse benutzte. Er wurde ermittelt und kam vor Gericht. Die Aufnahmen waren zwar mit Wissen der Frau während der Beziehung gemacht worden, in die Veröffentlichung hatte sie aber natürlich nicht eingewilligt.
In Spanien sind die Staatsanwälte und wohl auch die Gerichte wenig zimperlich, wenn es um solche Straftaten geht. Der Staatsanwalt forderte wegen Datenschutz-Verletzung vier Jahre und drei Monate Haft sowie 6.000 Euro Schadenersatz für das Opfer.
Ich kenne keine vergleichbaren Verfahren aus Deutschland, vermute aber, dass hier noch nicht mal eine Haftstrafe zur Bewährung beantragt würde – zumal der Täter zum Tatzeitpunkt gerade mal 20 Jahre alt war.
Am Ende blieb auch dem Spanier der Knast erspart, es wurde aber teuer für ihn: Der 23jährige bot 30.000 Euro Schadenersatz, worauf die Frau den Strafantrag zurückzog. Ohne Strafantrag konnte die Angelegenheit nicht weiter verfolgt werden.
Die Präventivwirkung eines solches Verfahrens dürfte unbestreitbar sein.
Mehr über den Fall u.a. hier.