Gegen die Marke „law blog“ ist ein Löschungsantrag gestellt worden. Übrigens nicht vom „Gegner“ in dieser Sache, denn hier haben wir uns letztlich verständigt.
Antragsteller sind Patentanwälte. Ob diese sich ein wenig öffentliche Aufmerksamkeit erhoffen oder im Auftrag eines Dritten handeln, weiß ich nicht. Den Antrag kann jedermann stellen. Wer Anwälte beauftragt, bleibt sogar anonym. Immerhin scheint es die andere Seite ernst zu meinen. Denn für den Antrag sind ein paar hundert Euro Gebühren eingezahlt worden.
Der Kollege Dominik Boecker aus der Kanzlei greyhills hat für mich Widerspruch eingelegt. Wir sind kampfeslustig. Müssen wir auch, denn schließlich wollen wir nicht, dass im Falle einer Löschung die Welt untergeht.
Das MarkenBlog merkt einiges zum Löschungsantrag an. Außerdem veröffentlicht das MarkenBlog das Ergebnis seiner Umfrage zur Marke law blog.
Nachtrag: Mich erreichen bereits freundliche Hiflsangebote, zum Beispiel auf kostenlose Überlassung der Domain „justizbus.de“. Danke. Aber selbst eine Löschung der Marke hätte keinen Einfluss auf den Titel dieses Blogs oder die Domains lawblog.de und lawblog.eu.