Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt Onlinedurchsuchung und Erweiterung des großen Lauschangriffs ab. Der Bundesrat befasst sich heute mit der BKA-Novelle. Nach dem am 4. Juni 2008 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf erhält das Bundeskriminalamt Befugnisse, die bisher nicht einmal den Landespolizeibehörden zustanden. Der Lauschangriff soll nach dem Entwurf sogar auf Kontakt- und Begleitpersonen ausgeweitet werden.
„Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden“, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV. „Auch in Zeiten der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist es wichtig, dass es einen Kernbereich privater Lebensgestaltung gibt, in den der Staat nicht eingreifen darf“, so Kilger Dieser Schutz könne bei der Online-Durchsuchung wegen der technischen Untrennbarkeit der Kernbereichsdaten von den sonstigen Informationen nicht gewährleistet werden.
„Auf diesem hochsensiblen Gebiet des Eingriffs in die Vertraulichkeit der informationstechnischen Intimsphäre muss der Grundsatz ,in dubio pro libertate‘ gelten“, fordert Kilger.
Der DAV ist der Überzeugung, dass durch immer größere staatliche Eingriffe in die Bürgerrechte auch bei Privatunternehmen die Hemmschwelle sinke, Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Dies könne man am Beispiel des Spitzelskandals bei der Deutschen Telekom sehen.