Das Bundesinnenministerium vermeldet zwar stolz, dass der Entwurf des neuen BKA-Gesetzes den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Leider vermeidet es die Behörde aber, den Entwurf zu veröffentlichen. Seltsam, da es doch extra eine Seite für Gesetzesentwürfe gibt, die im Innenministerium erarbeitet wurden.
Beim Bundesjustizministerium finde ich gar nichts zum aktuellen Entwurf.
Wir müssen uns also mit Bewertungen von Journalisten zufrieden geben, die den Entwurf offensichtlich im Detail kennen. Die Süddeutsche Zeitung teilt den Jubel des Innnenministers jedenfalls nicht und konstatiert die „Lidlisierung des Rechts“.