Eine Richterin am Amtsgericht bittet darum, die uns zur Einsicht überlassene Akte direkt auf ihrer Geschäftsstelle abzugeben. „Wenn Sie die Akte mit der Post schicken oder am Eingang abgeben, habe ich die Akte unmöglich bis zum Verhandlungstermin.“
Zwischen dem zugesagten Rückgabetermin der Akte und dem Gerichtstermin liegen zehn Tage.