Seit heute gibt es in „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Das Bundesverfassungsgericht hält die Online-Durchsuchung zwar für grundsätzlich zulässig, knüpft daran aber hohe Voraussetzungen.
Die Online-Durchsuchung ist danach nur möglich, wenn wenn „tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen“. Ob und was darunter zu verstehen ist, wird man noch hinterfragen müssen.
Mir ist das derzeit nicht möglich, weil ich in einem Gerichtstermin bin.