Eine Online Service Ltd. meinte, meiner Mandantin einen negativen Schufa-Eintrag in Aussicht stellen zu können. Denn angeblich hatte meine Mandantin auf der Seite berufe-testen.de einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen.
Auf mein Schreiben (früherer Beitrag im law blog) meldet sich jetzt der Geschäftsführer persönlich, per Einwurf/Einschreiben. Auf drei Seiten erklärt er unter anderem:
Wir werden natürlich keine Forderungen gegen Ihre Mandantin mehr geltend machen, da diese die Internetseite nach Ihrem Bekunden ja niemals besucht hat. Hieraus resultiert natürlich auch, dass zu keinem Zeitpunkt Daten Ihrer Mandantin an die Schufa Holding AG übermittelt werden. …
Wir stellen aber gerne noch mal klar, dass die Forderung mit sofortiger Wirkung, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne jedes Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich und endgültig nicht mehr geltend gemacht wird.
Das ist doch schon mal was.
Ein echtes Schmankerl ist dieser Hinweis:
Schlussendlich ist natürlich auch die vorbehaltene Strafanzeige wegen eines Nötigungsversuchs unsinnig; darüber hinaus wäre im vorliegenden Fall ein Epressungsversuch einschlägig. Offensichtlich haben Sie sich mit der Thematik nicht gründlich befasst…
Manchmal ist es ganz sinnvoll, eine Nacht zu schlafen, bevor man Briefe absendet.