Mit ihrer Seite Berufe-Testen.de versucht die Online Service Ltd. in bewährter Weise von Besuchern 59 Euro Gebühren abzuzocken. Wie von derartigen Internetanbietern nicht anders zu erwarten, sind auch die Mahnschreiben rüde formuliert.
Einer Mandantin, die nie auf der Seite war und die wahrscheinlich von einem Scherzkeks eingetragen wurde, stieß vor allem folgender Passus auf:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir … den weiteren Einzug einem darauf spezialisierten Inkasso-/Rechtsanwaltsbüro übertragen werden. Dadurch entstehen Ihnen weitere Kosten und gegebenfalls weitere Nachteile wie z.B. ein negativer Schufa-Eintrag.
Geht das mit dem Schufa-Eintrag überhaupt?
Soweit auf der Seite ersichtlich, wird der Besucher beim Vertragsschluss gar nicht aufgefordert, in eine Schufa-Meldung einzuwilligen. Ohne ausdrückliches Einverständnis des Kunden ist die Übermittlung von Daten an die Schufa nicht zulässig.
Dazu kommt die Problematik, dass der Seitenbetreiber überhaupt nicht verifiziert, ob der Besucher tatsächlich die Person ist, die als Vertragspartner gespeichert wird. Der Betreiber wird also gar nicht belegen können, dass eine angebliche Schufa-Einwilligung per Mausklick tatsächlich von dem angeblichen Vertragspartner stammt.
Außerdem sollte es sich mittlerweile rumgesprochen haben, dass standardmäßige Drohungen mit Schufa-Einträgen rechtswidrig sind, sofern die Forderung nicht unbestritten oder gerichtlich festgestellt ist (aktuelles Urteil des Amtsgerichts Plön).
Meine Mandantin ist jedenfalls so stinkig, dass sie uns um das volle Programm gebeten hat. Die Online Service Ltd. wird also eine Unterlassungserklärung wegen der Schufa-Drohung abgeben müssen. Sonst steht ein Prozess ins Haus.
Die Strafanzeige wegen Nötigung haben wir uns vorbehalten.