Mein Mandant, stellte der Staatsanwalt im Abschlussvermerk fest, habe „offenbar eine Vorliebe für junge Frauen und lade gezielt solche Bilder aus dem Internet“. Einige zehntausend solcher Fotos fand die Polizei auf der Festplatte meines Auftraggebers. Das reichlich bemühte Fazit der Auswerter, wenigstens ein halbes Dutzend der knapp 50.000 Bilder könnte vor Gericht als kinderpornografisch durchgehen, teilte der Staatsanwalt nicht. Es handele sich um legale Inhalte. Für Moral seien die Ermittlungsbehörden nicht zuständig. Der Staatsanwalt stellte das Verfahren ein.
So oder ähnlich wird es wohl in vielen Fällen in der nun aufgeflogenen „Aktion Himmel“ laufen.
Das legt schon die riesige Zahl der Beschuldigten nahe.
Man braucht die Ermittlungsakten nur halbwegs gründlich zu lesen, um festzustellen: Das betreffende Portal galt keineswegs als Geheimtipp für Kinderporno-Konsumenten. Vielmehr wurde es auch als Adresse für (derzeit noch legala) Lolita- und Teen-Bilder gehandelt.
Es wird also noch einer Menge Menschen so gehen wie meinem Mandanten. Sie haben weder Kinderpornos gesucht noch heruntergeladen, aber sie bekommen trotzdem Besuch von der Polizei. Nur weil sie ein (großes) Internetportal besucht, sich dort umgesehen und dabei ihre IP-Adresse hinterlassen haben. Nicht wenige werden überhaupt nicht geahnt haben, dass auf diversen Unterseiten dieses Portals wohl auch kinderpornografisches Material gehostet war.
So gibt es auch Hinweise darauf, dass Staatsanwaltschaften an den Wohnsitzen Betroffener nur weiter ermitteln wollten, wenn sich aus den Logfiles tatsächlich ergab, dass Kinderporno-Seiten angesurft wurden. Einige Ermittler gaben sogar zu Bedenken, dass man auf solche Seiten beim Surfen auch „zufällig“ gelangen könne. Sie forderten, dass bei Verzeichnisseiten zumindest die Vorschaubilder angeklickt und die eigentlichen Fotos geöffnet werden müssten. Ansonsten gebe es keinen Beleg dafür, dass sich der Nutzer überhaupt für Kinderdarstellungen interessiert.
Leider scheint es aber auch Behörden gegeben zu haben, die solche Anforderungen nicht stellten. Die große Zahl der Durchsuchungsbeschlüsse legt es jedenfalls nahe.
Als Konsequenz aus der Aktion „Himmel“ kann man wohl nur dazu raten, Sexseiten überhaupt nicht mehr anzusurfen. Zu groß ist die Gefahr, dass sie in ihren Untiefen (auch) illegalen Content enthalten, aber schon der Besuch auf legalen Seiten einen „Anfangsverdacht“ bei den Fahndern auslöst.
Es sei denn natürlich, man nimmt die Folgen in Kauf.
Bei meinem Mandanten wurden Büro und Wohnung durchsucht. Seine Frau und sein Chef zogen schon zu Beginn der Aktion die naheliegenden Konsequenzen. Dass mein Mandant nach Monaten einen schmucklosen Einstellungsbescheid ohne ein Wort des Bedauerns erhielt, interessierte sie nicht sonderlich.
Über das Umgangsrecht mit den Kindern wird demnächst entschieden.