Mit seiner jetzt nachlesbaren Entscheidung zum Haftbefehl gegen Andrej. H. macht der Bundesgerichtshof eines deutlich: „Konspiratives Verhalten“ alleine begründet keinen Tatverdacht. Man darf seine E-Mails verschlüsseln und versuchen, Gespräche und sonstige Aktivitäten geheim zu halten. Gerade dann, wenn man ohnehin weiß, dass man von der Polizei überwacht wird.
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