Der Tatvorwurf lautete „Urkundenfälschung und Betrug“. Die Durchsuchung bei meinem Mandanten blieb ergebnislos. Aber wo sie schon mal da waren, wollten die Beamten offensichtlich nicht mit leeren Händen gehen. Sie beschlagnahmten die Pornosammlung meines Mandanten. Knapp 200 DVDs, ein Dutzend Videokassetten.
Ich wollte von dem zuständigen Beamten wissen, welchen Tatverdacht er hat. „Lassen Sie uns doch mal gucken“, sagte er, „ob da auch Kinderpornos drunter sind.“ Er habe da so seine Erfahrungen. „Kein Rauch ohne Feuer.“ Wohl ein Unterfall der kriminalistischen Erfahrung.
Im Auswertungsbericht heißt es jetzt kleinmütig, „illegales Material konnte nicht gefunden werden“. Wie viele Arbeitsstunden die Auswertung gekostet hat, ist übrigens akribisch vermerkt. 25 Minuten braucht ein deutscher Polizeibeamter zum Beispiel, um festzustellen, dass „Teresa Orlowski, Foxy Lady 3, Original-DVD“ keine strafrechtlich relevanten Szenen enthält.