Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum nennt auf Spiegel online Argumente gegen die Online-Durchsuchung:
Das Durchleuchten der Festplatte ist ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung, in den Datenschutz und vor allem in die Privatheit, wie sie durch das Prinzip der Menschenwürde geschützt ist. Es gibt keine überzeugende Antwort der Bundesregierung, dass bisher dieser Kernbereich privater Lebensführung geschützt werden kann. Gerade das aber muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lauschangriff von 2004 gesichert sein.