Eine Polizeibeamtin schildert in ihrem Ermittlungsbericht, sie habe dem Beschuldigten „aus Höflichkeit“ ein Glas Wasser angeboten. Der Beschuldigte haben von diesem Angebot Gebrauch gemacht.
Da fragst du dich natürlich, seit wann wird so was protokolliert, weil freundliche Polizei ist doch selbstverständlich. Aber dann kommt schon die Erklärung:
Der Beschuldigte habe sich mitten in der Vernehmung allen weiteren Maßnahmen widersetzt und nach einem Anwalt verlangt. Deshalb sei seine „freiwillig hinterlassene“ DNA in Form eines „deutlich erkennbaren Lippenabdrucks“ gesichert worden.