Die GEZ ist offenbar fest entschlossen, sich lächerlich zu machen. Sie mahnt akademie.de ab, weil die Informationsseite angeblich falsche bzw. nicht existente Begriffe verwendet. So beanstandet die GEZ, dass bei akademie.de von GEZ-Gebühren statt beamtendeutsch korrekt von gesetzlichen Rundfunkgebühren die Rede ist.
Außerdem soll akademie.de zum Beispiel nicht mehr von GEZ-Fahndern sprechen dürfen. Nein, diese müssen nach Auffassung der GEZ als „Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten“ oder „Rundfunkgebührenbeauftragter“ bezeichnet werden. Statt GEZ-Anmeldung soll akademie.de nur noch „gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte“ schreiben dürfen.
Begründet wird das Unterlassungsbegehren mit der Behauptung, akademie.de wolle mit den Begriffen ein negatives Image der GEZ hervorrufen. Mit dieser Begründung könnte man künftig jedwede Kritik verbieten, weil Kritik ja möglicherweise für ein schlechtes Image sorgt. Manche Wirtschaftsunternehmen, Prominente und Politiker würden sich vermutlich bedanken, wenn die GEZ mit ihrem Ansinnen durchkäme.
Nicht nur lächerlich, sondern unerträglich wird die Abmahnaktion aber, wenn man bedenkt, dass hinter der GEZ die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stehen. Was sind deren höchste Güter: die Presse- und Meinungsfreiheit.
Hoffentlich merken die Intendanten was.