Das Hamburger Landgericht bleibt seiner Linie in Sachen Forenhaftung treu. Trotz anderer rechtlicher Vorgaben durch den Bundesgerichtshof bejaht die 24. Zivilkammer eine praktisch uneingeschränkte Haftung des Forenbetreibers für fremde Inhalte.
Dies ist die traurige Bilanz einer Klage, die ausgerechnet ein Forenbetreiber angestrengt hat. Er wollte feststellen lassen, dass er nicht für Einträge der User haftet. Die Klage wurde mit Spenden finanziert.
Text der Entscheidung. Ausführliche Erläuterungen bei heise online.