Drängeln kann auch im Stadtverkehr Nötigung sein. Das Bundesverfassungsgericht verwarf die Beschwerde eines Mannes, der bei 40 bis 50 Stundenkilometern innerhalb geschlossener Ortschaft zu dicht auffuhr, Hupe und Lichthupe betätigte.
Allerdings betont das Bundesverfassungsgericht, dass wegen der niedrigeren Geschwindigkeit sehr sorgfältig geprüft werden müsse, ob tatsächlich Gewalt im Sinne körperlich empfindbaren Zwanges ausgeübt werde.