Mail an eine deutsche Großbank:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Kundin benutzt die obige Bankverbindung zu Betrugsversuchen. Unter dem 12. Februar 2007 erhielt ich die unten angehängte „Zahlungsaufforderung“ für die angebliche Bestellung eines Routenplaner-Services. Die erwähnte Rechnung ist als Anlage beigefügt.
Ich habe mich niemals bei dem „Service“ Ihrer Kundin angemeldet. Auch ist mir vor der jetzt eingehenden Zahlungsaufforderung, die ja geradezu genüsslich den angeblichen Ablauf der Widerrufsfrist konstatiert, keine Bestätigung oder ähnliches zugegangen. Nur der Vollständigkeit halber möchte ich anmerken, dass ich ein Fahrzeug mit eingebautem Navigationsgerät für ganz Europa fahre und deshalb überhaupt keinen Bedarf an einem Internet-Routenplaner habe, noch dazu einem kostenpflichtigen.
Auffällig an der Rechnung ist, dass diese an meine Büroadresse adressiert ist. Außerdem wird die E-Mail an die Andresse lawblog@gmx.de geschickt. Verwendet werden also nur Daten, die öffentlich ohne weiteres „abzugreifen“ sind. Hier stammen die Daten offensichtlich aus dem Impressum meiner Internet-Seite https://www.lawblog.de. Für eine private oder geschäftliche Bestellung würde ich niemals die Adresse lawblog@gmx.de verwenden; hierfür nutze ich andere E-Mail-Accounts.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Abrechnung niemals bestellter Dienstleistungen durch Ihre Kundin ein Betrugsversuch ist. Sollte es hier zu Weiterungen kommen, werde ich auch eine Strafanzeige erstatten. Diese Strafanzeige wird sich auch gegen Ihr Unternehmen richten, denn spätestens mit dieser Information über den Sachverhalt und die Übersendung der entsprechenden Belege käme eine Beihilfe Ihrerseits in Betracht.
Es wäre sehr freundlich, wenn Sie zu der Frage Stellung nehmen, warum Ihr Haus derart dubiose Geschäft unterstützt.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Vetter, RA und Fachanwalt für Strafrecht