Wie man als Kreditkartenkunde unter falschen Verdacht geraten kann, schildert die Frankfurter Allgemeine Zeitung am Beispiel eines Unternehmers:
Am 15. Dezember 2006 stehen zwei Kriminalbeamte in seinem Büro in Wiesbaden, „es war wohl gegen halb elf“, erinnert sich der 67 Jahre alte Unternehmer.
Einen Durchsuchungsbeschluss haben sie dabei, dem Weber (Name geändert) entnimmt, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren läuft. „Wegen des Verdachts d. Verbreitens kinderpornografischer Schriften“, liest er auf dem am 11. Oktober von einem Richter des Amtsgerichts Wiesbaden unterschriebenen Papier. Die Beamten sind angewiesen, die Computer im Büro zu beschlagnahmen, außerdem sämtliche Speichermedien wie externe Festplatten und CD-ROMs. Webers private Wohnung, das Geschäft und das Auto sollen durchsucht werden.
Tatsächlich waren vom Konto des Betroffenen ominöse Beträge abgebucht worden. Nur weil er sich nachhaltig beschwert hatte und ihm seine Bank die Belege schnell faxte, brachen die Ermittler die Durchsuchung ab.
Hätte der Unternehmer die falsche Abbuchung nicht bemerkt oder sich nicht drum gekümmert, wäre die gerichtlich angeordnete Beschlagnahme der Firmencomputer möglicherweise mit tragischen Folgen verbunden gewesen. Der Betroffene sah sich jedenfalls schon vor dem Bankrott.
(Danke an Ingo Vogelmann für den Link)