Der Betreiber des Supernature-Forums hat eine Abmahnung nicht auf sich sitzen lassen. Obwohl der Abmahner die Sache auf sich beruhen lassen wollte, erhob der Forenbetreiber negative Feststellungsklage. Ziel: Das Gericht soll die Rechtsiwidrigkeit der Abmahnung feststellen (und dem Abmahner die Kosten auferlegen).
Die Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg scheint nicht besonders erfreulich verlaufen zu sein. Das Landgericht Hamburg scheint seine forenunfreundliche Rechtsprechung fortsetzen zu wollen. So heißt es im Prozessbericht des Klägervertreters Dr. Martin Bahr:
Auf Rückfrage wie dies zu verstehen sei, erklärte das Gericht, dass seiner Ansicht nach ein Forum-Betreiber, der auch aktiv im Forum poste, jederzeit und uneingeschränkt für rechtswidrige Forum-Beiträge hafte. Unabhängig davon, ob er Kenntnis habe oder nicht.
Auf den Umstand angesprochen, dass eine wirksame Filterung bei mehreren 100 Postings am Tag nicht möglich sei, meinte das Gericht, dass dies rechtlich unerheblich sei. Wenn eine wirksame Filterung nicht möglich sei, müsse eben eine manuelle Vorab-Kontrolle jedes Postings erfolgen. Dabei sei es unerheblich, ob ein Forum kommerziell oder privat betrieben werde.
Das Gericht wurde hinsichtlich der empfohlenen Abgabe der Teilunterlassungserklärung angesprochen, wie denn hier Herr Geuß eine wirksame Einhaltung der Erklärung sicherstellen könne, ohne sofort nach der Abgabe der Erklärung stets mit einem Bein in der Vertragsstrafe-Haftung zu stehen. Auch hier erklärte das Gericht, dass, wenn keine wirksame Kontrolle der fremden Postings gewährleistet werden könne, dann eben eine Vorab-Kontrolle erfolgen müsse.
Kenntnisunabhängig. Jederzeit. Uneingeschränkt. Mit dieser Aussage, auch wenn sie für einen aktiven Forenbetreiber gelten soll, steht das das Gericht jedenfalls nicht mehr auf dem Boden des Gesetzes (§ 11 Teledienstegesetz). Erst aus der Urteilsbegründung wird sich ergeben, ob den Hamburger Richtern eine diskussionsfähige Begründung einfällt.
Es gibt übrigens auch andere Entscheidungen. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (eine Instanz höher als die Pressekammer Hamburg) dezidiert anderes geurteilt und den Forenbetreiber von einer Generalhaftung ausgenommen.