Polizisten dürfen manchmal Bullen genannt werden. Sonst könnte es ja zum Beispiel nicht den „Bullen aus Tölz“ geben. Unter anderem dieses Argument hat jetzt einer Frau in Bayern eine Verurteilung wegen Beamtenbeleidigung erspart. Die Familie der Betroffenen hatte in aller Frühe Polizeibesuch. Auf die Frage ihrer Tochter: „San des d’Bullen?“ antwortete die verschlafene Frau im Angesicht der Ordnungshüter: „Ja, des san d’Bullen“.
Das Landgericht Regensburg kam zu dem Ergebnis, dass die Frau die Polizisten gar nicht beleidigen wollte; sie hatte also gar keinen Vorsatz. Außerdem sei der Begriff „Bulle“ in Bayern in der Umgangssprache gebräuchlich.