Freie Journalisten müssen es nicht akzeptieren, dass ihre Artikel ohne gesondertes Honorar auch im E-Paper einer Zeitung veröffentlicht werden. Das Amtsgericht Köln sprach einem Journalisten ein Honorar von 60,00 € für die Veröffentlichung eines Artikels im E-Paper zu.
Außerdem hält das Gericht Abmahnkosten von 532,90 € für erstattungspflichtig, obwohl der Autor selbst Rechtsanwalt ist. Dennoch hatte er einen Kollegen beauftragt.