E-Mails, die in den Weiten des Internet verschwinden, sind eher selten. Unter anderem mit diesem Hinweis verweigerte das Oberlandesgericht Nürnberg einem Beklagten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Der Mann will seinen Anwalt per E-Mail beauftragt haben, Berufung gegen ein Urteil einzulegen. Der Anwalt versichert jedoch, die Mail nie erhalten zu haben.