Callboy Torsten zieht jetzt die zivilrechtliche Karte. Nach seinen unsäglichen Strafanzeigen zerrt er einen Blogger vors Amtsgericht.
Der zuständige Richter scheint vom Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht beeindruckt. Er hat der Ladung zum Termin am nächsten Mittwoch folgenden Hinweis beigefügt:
Dem Antragsteller wird aufgegeben bis zum Termin zu erläutern und glaubhaft zu machen, für welche der angegriffenen Äußerungen der Antragsgegner verantwortlich ist. Ferner ist geordnet darzustellen, welche Äußerungen untersagt werden sollen und warum. Das überreichte Anlagenpaket ist ungeordnet und als Glaubhaftmachung ungeeignet. Ein Verstoß gegen Urheberrechte ist bisher nicht erkennbar, da offenbar kein Kunstwerk oder Lichtbild geschützt werden soll, welches der Antragsteller hergestellt hat.
Übersetzt heißt das: Der Antrag ist bullshit.
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