Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Anklage gegen einen Versandhändler zugelassen, der Protestartikel gegen Neonazis vertreibt. Dazu gehören zum Beispiel T-Shirts mit Hakenkreuzen in Halteverbotszeichen. Dem Mann wird vorgeworfen, hierdurch in strafbarer Weise Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen zu verwenden.
Das Oberlandesgericht Stuttgart vertritt in dem Beschluss die Auffassung, es komme nicht darauf an, ob der Täter dem Symbolgehalt der Kennzeichen zustimme oder nicht. Einer der gesetzlichen Ausnahmefälle liege nicht vor.
Die Sache muss jetzt vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt werden.