Focus online berichtet ausführlich über den Fall S. ./. Transparency International Deutsches Chapter e.V.:
Die Verschwiegenheitspflicht hielt nur wenige Stunden. Noch am Montagabend veröffentlichte die Organisation eine Pressemitteilung, in der die angeblich so schützenswerten Personalangelegenheiten detailliert ausgebreitet wurden: Dass die einstige TI-Mitarbeiterin, deren Arbeitsverhältnis nach der Probezeit endete, bei 20 Wochenstunden eine Vergütung von 1000 Euro brutto monatlich erhielt, dazu detailliert ihre weitere Gehaltsforderung.
All diese Einzelheiten hätte TI nach Eigenverständnis gar nicht veröffentlichen dürfen – auch Justiziar Marten hatte zuvor gegenüber FOCUS Online auf die verschiedenen Persönlichkeitsrechte verwiesen. Doch weder dazu noch mit seinen Äußerungen zum juristischen Vorgehen will sich der Ethikbeauftragte zitieren lassen: er werde keine Äußerungen zur Veröffentlichung freigebe, teilte Marten schriftlich mit, weil die Zitate „ihren Bedeutungsinhalt aus dem Zusammenhang (erlangen), in den Sie sie stellen“. Im Klartext: ohne Kenntnis des gesamten Berichts kein Zitat – ein Vorgehen, mit dem kein Politiker davonkäme.
Nachtrag: