BLOG-IMPRESSUM

Die deutschen Behörden interessieren sich nicht dafür, ob Weblogs ein Impressum haben? Offensichtlich ein Irrglaube, denn zumindest das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit reagiert auf Eingaben und beanstandet die „unzureichende Anbieterkennzeichnung“.

Das ergibt sich aus einem Schreiben, das ich heute für einen Dritten erhalten habe. Es fehlt auch nicht der Hinweis, dass die Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden kann.

Hintergrund ist wohl, dass eine Firma – völlig zu Unrecht – etwas gegen einen Weblogeintrag hat, aber es anscheinend nicht auf die Reihe kriegt, sich mit dem Betreiber des Weblogs in Verbindung zu setzen. Jedenfalls scheint sie beim österreichischen Hoster abgeblitzt zu sein und versucht es jetzt über die deutschen Aufsichtsbehörden.

Vielleicht erfahren wir dann ja doch mal, ob es tatsächlich eine Impressumspflicht für rein private Weblogs gibt. Soweit ich weiß, gibt es dazu noch kein Gerichtsurteil.