Heidi Klum, Sozialgericht Bremen, Vakona: Es ist leicht, bei dieser Diskussion zu lächeln und sich darüber zu wundern, wie biestig manche Leute mit ihren Wörtern umgehen.
Vorhin habe ich mich auf der Seite der Kratzbürsten wieder gefunden. Es geht um das Weblog des Kollegen Michael C. Neubert aus Erfurt, welches mir heute Morgen auf JuraBlogs ins Auge fiel. Vor allem wegen des Titels:
McNeubert lawblog
Tja, da sitze ich also und fühle mich wie – Papa Klum. Oder Renate Holst. Das law blog ist fast drei Jahre alt. Es hat auch einige Leser, denen der Titel was sagt. Wie der Name Heidi Klum ist „law blog“ als Marke eingetragen.
Abmahnen, einnorden, verbieten. Schön, wenn man so einen Impuls mal in eigener Sache erlebt. Immerhin, tröste ich mich, liegt die Sache hier gaaaaaaanz anders als bei Heidi Klum und dem Sozialgericht. Hier geht es, das musst du verstehen, liebe Blogosphäre, nicht nur um ein Zitat des Namens. Sondern um den Namen selbst…
Glücklicherweise lässt der Testosteronschauer schnell nach. Ich schicke keine E-Mail. Erst recht keine Abmahnung. Ich rufe den Kollegen an. Er sagt mir, dass er den Zusatz im Titel – entgegen meiner Annahme – schon anderthalb Jahre benutzt. Also lange vor der Markenanmeldung für „law blog“.
Damit hat sich die Sache für mich erledigt. Was zeitlich vor der Anmeldung liegt, wird „lizenziert“. So habe ich es auch mit den Münchner Kollegen vom Law-Blog vereinbart.
Der Ernstfall ist also verschoben. Ich bedauere das nicht.