ZEIT GEWINNEN

Herr C. ist verurteilt worden, an Herrn S. 1.243,00 € zu zahlen. Zuzüglich Verzugszinsen seit April 2005. Es handelt sich um ein Versäumnisurteil. Herr C. hat auch keinen Einspruch eingelegt. Das Urteil des Arbeitsgerichts ist also rechtskräftig.

Gegen die Ladung zur eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid) wendet sich Herr C. jetzt mit folgender Begründung:

Die Forderung besteht zu Unrecht. Ich habe nie eine Firma besessen. Ich hatte zu keiner Zeit ein Gewerbe angemeldet.

Meine Prognose: Mehr als ein bisschen Zeit wird er mit solchen Argumenten nicht gewinnen.