ABMAHNUNG FÜR ABMAHNER

Zur Abmahnung wegen der Verwendung eines Markennamens als Nick in einem Internetforum gibt es jetzt eine Antwort. Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr hat für den Betroffenen alle Ansprüche zurückgewiesen und eine ordentliche Gegenrechnung aufgemacht. Mit der Anwaltskammer droht er auch. Das Anwaltsschreiben ist hier veröffentlicht.