Die Polizeigewerkschaft ist enttäuscht über die Einschränkung des großen Lauschangriffs, berichtet die Welt. So soll es ja auch sein.
Immerhin gibt es bald wieder einen Lebensbereich, nämlich die eigene Wohnung, der für den Zugriff von Fahndern ein (relatives) Tabu ist. Die überzogene Äußerung, man fühle sich vom Bundesverfassungsgericht „absolut im Stich gelassen“, sollte der Polizeifunktionär vielleicht noch einmal überdenken. Könnte ja auch sein, dass sich die Bürger nicht mehr wohl mit einer Polizei fühlen, die den nötigen Respekt vor grundlegenden Freiheitsrechten wie Artikel 13 Grundgesetz vermissen lässst.
Eine andere Frage ist, wie die maßvollen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts praktisch umgesetzt werden. So wie ich den Gesetzentwurf verstehe, dürfen Gespräche nicht automatisch aufgezeichnet werden. Es muss ständig geprüft werden, ob wegen Unterhaltung „im Kernbereich privater Lebensgestaltung“ abgeschaltet werden muss.
Das würde aber bedeuten, dass insbesondere bei ausländischen Abgehörten ständig Dolmetscher anwesend sein müssen, die das Gesprochene auch sogleich verstehen.
In Prozessen streiten sich Sachverständige mitunter tagelang erbittert darüber, ob ein arabisch oder chinesich sprechender Abgehörter in einem der unzähligen Dialekte „Es schneit heute“ oder „Ich kaufe mir ein neues Auto“ gesagt hat. Wenn das wirklich die Anforderungen sind, wird es in den unscheinbaren Lieferwagen (die soll es mittlerweile wirklich geben) aber ungemütlich eng werden.