Der Münchner Journalist Giesbert Damaschke informiert über die Rechtslage zu Hitlers „Mein Kampf“:
Derzeit liegen die Urheberrechte für »Mein Kampf« beim Freistaat Bayern, der alle Neuauflagen des Buches unterbindet. Wohlgemerkt: Auf rein urheberrechtlicher Basis! Denn auch wenn es immer wieder und von den verschiedensten Leuten behauptet wird, ist Hitlers »Mein Kampf« in Deutschland nicht verboten. Man darf das Buch selbstverständlich besitzen, man darf es auch verkaufen (so lange es sich dabei um eine antiquarische Ausgabe und nicht um einen Raubdruck handelt).