Eine Versicherung beschwert sich darüber, dass ich zwei Anfragen nicht beantwortet habe. Abgesehen davon, dass ich in diesem Fall hierzu nicht verpflichtet bin, trifft der Vorwurf nicht zu. Ich habe schon zweimal geantwortet – an die im Briefkopf angegebene E-Mail-Adresse.
„Och“, sagt der Sachbearbeiter am Telefon, „eine E-Mail, das ist ja putzig. Schicken Sie mir doch ein Fax, dann kommt die Mail auch bei mir an.“
Nachfragen habe ich mir erspart.