Überstunden darf ein Arbeitnehmer nur dann verweigern, wenn das im Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt ist. Weigert er sich trotzdem zumutbare Mehrarbeit zu leisten, kann er sogar fristlos gekündigt werden. Das meint zumindest das Arbeitsgericht Frankfurt laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung. Der behinderte Angestellte war nicht bereit, außerhalb seiner Arbeitszeit Planungsakten zu transportieren.
(Danke an alef für den Link)