Ich zitiere zur gefälligen Kenntnisnahme aus dem Schreiben eines Kollegen:
„… in vorbezeichneter Angelegenheit vernehmen wir mit Bedauern, dass unser Anschreiben vom 2.12.2004 zum heutigen Zeitpunkt keine Beantwortung erfahren hat. … Wir möchten allerdings deutlich zum Ausdruck bringen, dass ungeachtet der Tatsache, dass wir bereits Bedenken hinsichtlich des tatsächlichen Ausspruchs der Kündigung hegen, wir unserer Mandantschaft anempfehlen werden, uns unmittelbar mit einem Klageauftrag zu versehen..“
Komisch, dabei ist er im persönlichen Umgang sehr nett und direkt.